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E-Rechnungen - Angaben zur Rechnungszustellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung sind wir als Unternehmen ab dem 01.01.2027 verpflichtet, Rechnungen in einem zulässigen elektronischen Format auszustellen.

Damit wir Sie auch künftig weiterhin beliefern und Rechnungen ordnungsgemäß an Ihr Unternehmen übermitteln können, ist es erforderlich, dass Sie uns vorab folgende Angaben zur Verfügung stellen:

Ihre Kundeninformationen

*=Pflichtfeld

Unternehmensangaben

Rechnungsadresse

Ihr bevorzugtes E-Rechnungsformat*

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Auswahl bis spätestens 15.12.2026.

Wichtiger Hinweis:

Sofern uns bis zu diesem Zeitpunkt keine Auswahl vorliegt, ist eine ordnungsgemäße elektronische Rechnungsstellung an Ihr Unternehmen ab dem 01.01.2027 gegebenenfalls nicht mehr möglich. Dies kann dazu führen, dass wir Bestellungen nicht mehr wie gewohnt bearbeiten bzw. ausliefern können.

Falls Sie selbst nicht für den Rechnungsempfang oder die Festlegung des E-Rechnungsstandards verantwortlich sind, bitten wir Sie, diese Information intern an die zuständige Stelle, z. B. Buchhaltung oder Finanzabteilung weiterzuleiten.

Um Unterbrechungen in der Belieferung und Rechnungsübermittlung zu vermeiden, bitten wir Sie um fristgerechte Rückmeldung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Eppendorf-Team