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Altgeräterücknahme

Elektrogesetz

Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Nutzer haben die Möglichkeit, ein durch uns in Verkehr gebrachtes B2B-Gerät am Ende seiner Lebensdauer an uns zurückzugeben. Wir führen dieses dann einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Bitte wenden Sie sich über elektrogesetz@eppendorf.de an uns, um eine Rücknahme zu veranlassen.

Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurück­geben und führen diese einer separaten Sammlung zu. Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronik­­gerät personen­­bezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verant­wortlich, bevor Sie es zurück­geben.

Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auch im Internet unter www.elektrogesetz.de .