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Bestellinformationen

Bitte beachten Sie, dass die AGB nicht für eProcurement gelten.

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AGB

§ 1. Allgemeines

(1) Alle Leistungen, die vom Online-Shop der Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Nur für gewerbliche Kunden. Alle angegebenen Preise sind zzgl. gesetzlicher MwSt..

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von §310 Abs. 1 BGB

§ 2. Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Online-Shops stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, in dem Online-Shop Ware zu bestellen.

(2) Der Kunde gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf unserer Internetseite werden wir den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.

(3) das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages wird durch Übersendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung angenommen. Erfolgt während dieser Zeit keine Auftragsbestätigung, gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Der maximale Bestellwert bei einer Erstbestellung liegt bei 500,00 Euro.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der im Internet ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes des Kunden ist für die Rechnungsstellung maßgeblich.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz ausschließlich Verpackung und Versand; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Die Bezahlung der Waren erfolgt auf Rechnung. Ausnahmen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie zwischen der Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

(4) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Erfüllung von Zahlungspflichten tritt am Tag des Geldeinganges bei uns bzw. unserer Bank ein. Alle Zahlungen haben spesen-und portofrei für uns zu erfolgen.

(5) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(6) Erhöht sich zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung der gesetzliche Umsatzsteuersatz, erhöht sich der etwaige vereinbarte Brutto-Kaufpreis entsprechend. Erhöht sich der Nettopreis zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung und liegt zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung ein Zeitraum von mindestens vier Monaten, erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis entsprechend. Etwa vereinbarte Abschläge sind auch hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises zu berücksichtigen.

(7) Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen 1 Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) in gleicher Höhe sowie eines weitergehenden Verzugsschadens sowie unsere gesetzlichen Rechte bleiben vorbehalten. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Barzahlung oder Zahlung gegen Vorkasse zu verlangen I oder vom Vertrag zurückzutreten. Gutschriften erfolgen stets nach Abzug der auf den Rechnungsbetrag gewährten Skonti und anderen Nachlässen.

(8) Liegen nach unserer Beurteilung Umstände vor, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, sind wir berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen eine Sicherheit durch Vorauszahlung oder durch Bankbürgschaft (nach Wahl des Kunden) zu fordern und zur Zug-um-Zug gegen eine solche Sicherheit oder Zahlung zu leisten.

(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4. Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versandkosten ab Geschäftssitz.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

(7) Erfüllungsort für die Leistungen ist Sitz der Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH. Die Lieferung erfolgt ab Hamburg.

(8) Der Kunde trägt alle Risiken des Verlustes der Ware und /oder irgendwelcher Schäden und/oder Beschädigungen von Sachen durch die Ware während des Transportes.

§ 5. Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gesteift ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Ust.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

§ 6. Gewährleistungsregelungen

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen sowie Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend zu machen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Gewährleistungsdauer

a) Regelungen beim Verkauf von NeuwareBeim Verkauf von Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, bleiben die Regelungen des HGB unberührt.

b) Regelungen beim Verkauf von Gebrauchtware sowie Vorführgeräten

Unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt. Des weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt.Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.Im Übrigen wird die Gewährleistung für gebrauchte Ware ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn in der Artikelbeschreibung etwas anderes genannt ist.

§ 7. Datenschutz

Die von dem Kunden übermittelten Daten werden von der Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen verwendet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) erfolgt nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während dieser Übertragungen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien unserer Internetpräsenz. Zugangsdaten für den Kundenlogin, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln, da wir keinerlei Verantwortung für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernehmen.

§ 8. Copyright

Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Skripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne unser Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten.

§ 9. Links auf unsere Seiten

Die Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf den Internetseiten der Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH angebrachten Links.

§ 10. Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 11. Kundeninformation bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Der 'Vertragstext wird durch uns gespeichert und ist für Sie nicht zugänglich.

(2) Etwaige Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Bestellung können Sie vor dem Absenden der Bestellung überprüfen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung korrigieren.

(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

§ 12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt Januar 2014

Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH
50389 Wesseling-Berzdorf
Tel. 0180 325 59 11
Fax 02232 418 155
E-mail: vertrieb@eppendorf.de
Internet: www.eppendorf.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen nach deutschem Recht


Bei inländischen Verträgen ist die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen bei Abweichungen zwischen deutschem und englischem Text maßgebend. Bei Verträgen mit grenzüberschreitendem Charakter ist die englischsprachige Fassung vorrangig.

1.
Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen (nachfolgend "Servicebedingungen") gelten für alle Aufträge, die die Erbringung von Serviceleistungen (nachfolgend "Services"), wie insbesondere Reparaturen, Wartungen, Installations- und Betriebsqualifizierungen, Schulungen, Justierungen und Kalibrierungen an Laborgeräten (nachfolgend "Geräte") durch die Eppendorf Vertrieb Deutschland GmbH oder ihre verbunden Unternehmen gemäß § 15 AktG (gemeinsam nachfolgend "Eppendorf") an ihre Kunden (nachfolgend "Kunden") zum Gegenstand haben. Die Servicebedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.2. Die Servicebedingungen gelten für alle Services innerhalb der gesamten Geschäftsverbindung (einschließlich künftiger Geschäfte, bei laufenden Geschäftsbeziehungen), allerdings nur für solche außerhalb einer etwaigen Gewährleistung und/oder Garantie von Eppendorf. Ergänzend zu diesen Servicebedingungen gelten Eppendorfs Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Im Übrigen haben bei Widersprüchen oder voneinander abweichenden Regelungen diese Servicebedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Servicebedingungen gelten auch dann, wenn Eppendorf in Kenntnis widersprechender oder ergänzender Bedingungen des Kunden die Services an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Servicebedingungen widersprechen oder diese ergänzen, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Eppendorf ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Jede Bezugnahme in den Servicebedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Bezugnahme auf diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung, Wiederinkraftsetzung oder Erweiterung auszulegen.

2.
Zustandekommen des Servicevertrags (Serviceauftrags)

2.1. Ein Servicevertrag kann entweder mit Beauftragung über das Service-Portal, den eShop oder durch die Bestellung des Kunden unter Bezugnahme auf ein Angebot von Eppendorf nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geschlossen werden.

2.2. Die Leistungsangebote im Service-Portal und im eShop stellen noch kein Angebot von Eppendorf zum Abschluss eines Servicevertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung an Eppendorf, im Service-Portal oder im eShop einen Auftrag zu erteilen.

2.3. Auskünfte von Eppendorf per E-Mail oder Telefon im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Servicevertrages sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Eppendorf ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.4. Ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Servicevertrages besteht in der Übersendung eines schriftlichen Angebotes von Eppendorf an den Kunden (insbesondere bei Reparaturen auch in Form eines Kostenvoranschlags), wobei die Übersendung des Angebotes von Eppendorf per E-Mail ausreichend ist. Die schriftliche Bestellung des Kunden unter Bezugnahme auf das Angebot von Eppendorf stellt die Annahme des Angebotes dar, wobei die Übersendung der Bestellung des Kunden per E-Mail ausreichend ist.

2.5. Mit der Bestellung eines Services im eShop durch den Kunden, unterbreitet der Kunde Eppendorf ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Servicevertrages. Sofern ein Service mit "Preis auf Nachfrage" im eShop hinterlegt ist, erstellt Eppendorf zunächst ein Angebot über den eShop, das der Kunde dann bestätigen kann; die Bestätigung des Kunden stellt die Abgabe eines Auftrages an Eppendorf dar.

2.6. Nach Eingang des Auftrages über den eShop erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail (Eingangsbestätigung), mit der Eppendorf lediglich den Eingang des Auftrages bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Auftrages des Kunden dar. Ein Servicevertrag über den eShop kommt erst zustande, wenn Eppendorf ausdrücklich die Annahme des Auftrages per E-Mail erklärt (Bestellbestätigung).

2.7. Die Einsendung des betroffenen Geräts zur Evaluierung bzw. Erbringung eines Service ist nur gestattet, wenn Eppendorf dies zuvor in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt und das Gerät sauber und dekontaminiert ist. Sendet der Kunde ein Gerät ein, geschieht dies auf eigene Gefahr und Kosten. Unfrei an Eppendorf übersandte Pakete werden nicht angenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware transportgerecht zu verpacken. Kleinteiliges Zubehör (z.B. Pipettenspitzen) ist bei Einsendung gesondert zu verpacken. Für den Verlust von nicht gesondert verpacktem, kleinteiligem Zubehör übernimmt Eppendorf auch nach Annahme der Ware keine Haftung. Für Schäden (einschließlich Verlust), die während des Transportes an Eppendorf entstehen, übernimmt Eppendorf keine Haftung. Versendet der Kunde ein Gerät ohne schriftliche Zustimmung von Eppendorf, übernimmt Eppendorf für Schäden (einschließlich Verlust) keine Haftung, die bis zum Zustandekommen eines Servicevertrags entstehen. Sofern eine Einsendung des betroffenen Geräts zur Erbringung der Services nicht möglich bzw. zweckmäßig erscheint, setzt sich der Kunde zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens vorab mit Eppendorf in Verbindung.

2.8. Für Geräte, für welche die Ersatzteilversorgung nicht möglich ist, erbringt Eppendorf keine Reparaturleistungen. Eppendorf wird den Kunden entsprechend informieren.

2.9. Geräte und/oder Bauteile, die von einer Bauartänderung oder einem verändernden Eingriff im Sinne von Ziffer 10.3 betroffen sind, können von der Wartung ausgeschlossen sein.

3.
Überprüfung des Arbeitsaufwands und Kostenvoranschläge

3.1. Sofern Eppendorf einen Kostenvoranschlag erstellt, stellt die Übermittlung des Kostenvoranschlags ein Angebot an den Kunden zum Abschluss des Servicevertrags dar. Soweit im Kostenvoranschlag nicht anderweitig ausgewiesen, erlischt das mit dem Kostenvoranschlag unterbreitete Reparaturangebot mit Ablauf von einem (1) Monat nach Übermittlung an den Kunden (nachfolgend "Annahmefrist"), sofern der Kunde den Reparaturauftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlags nicht annimmt. Wenn der Kunde keine Reparatur auf Grundlage des Kostenvoranschlags wünscht, hat der Kunde vor Ablauf der Annahmefrist alternativ die Möglichkeit, Eppendorf mit der Entsorgung des eingesandten Geräts zu beauftragen oder um eine Kontaktaufnahme seitens Eppendorfs für die Abstimmung des weiteren Vorgehens zu bitten. Erfolgt innerhalb der Annahmefrist keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag, behält sich Eppendorf vor, das Gerät im montierten, nicht reparierten Zustand an den Kunden auf dessen Kosten zurückzusenden (vgl. Ziffer 7). Das Reparaturangebot von Eppendorf erlischt vor Ablauf der Annahmefrist, wenn der Kunde ein von Eppendorf unterbreitetes Alternativangebot über den Kauf eines Ersatzgeräts und die Entsorgung des defekten Geräts annimmt.

3.2. Sollte sich nach Abschluss des Servicevertrags herausstellen, dass der vereinbarte Leistungsumfang nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrages erbracht werden kann, wird Eppendorf den Kunden unverzüglich über die erwartete Überschreitung des Kostenvoranschlags informieren. Eine wesentliche Überschreitung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der im Kostenvoranschlag ausgewiesene Betrag um mehr als 10% (zehn Prozent) überschritten wird. Der Kunde ist im Falle einer wesentlichen Überschreitung berechtigt, den Servicevertrag zu kündigen. Eppendorf kann im Falle der Kündigung durch den Kunden vom Kunden einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen.

3.3. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch Eppendorf ist kostenpflichtig. Eppendorf ist berechtigt, eine Vergütung in Höhe des derzeitigen Satzes von bis zu zwei Arbeitsstunden eines qualifizierten Servicemitarbeiters zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer zu verlangen.

4.
Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Maßgebend sind ausschließlich die in dem Angebot von Eppendorf genannten Preise.

4.2. Sämtliche Preise von Eppendorf verstehen sich in Euro angegeben und sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Der Begriff „Umsatzsteuer“ umfasst alle vergleichbaren indirekten Steuern, wie z.B. Goods and Service Tax, Sales Tax, usw., die auf die Lieferung von Waren/bzw. der Erbringung von Dienstleistungen erhoben werden.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, Eppendorf rechtzeitig vor der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen alle notwendigen Informationen (z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) für die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen zur Verfügung zu stellen und im Falle von Änderungen Eppendorf unverzüglich zu informieren. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.

4.4. Stellt Eppendorf eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen für eine nicht steuerbare Leistung oder steuerfreie Leistung nicht vorliegen, erhöht sich der Preis um die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Eppendorf ist in diesen Fällen berechtigt, die Umsatzsteuer durch Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis gemäß §§ 14, 14a UStG vom Kunden zu verlangen.

4.5. Der Kunde wird auf die an Eppendorf zu zahlenden Beträge die jeweils geltende Quellensteuer einbehalten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, es sei denn, Eppendorf legt eine Bescheinigung über die Befreiung oder Ermäßigung vom Steuerabzug vor. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Eppendorf zu erkundigen, ob er im Besitz einer solchen Bescheinigung ist, bevor er eine Quellensteuer einbehält, d.h. bevor er zahlt.

4.6. Wenn und soweit der Kunde Quellensteuer einbehalten hat, wird der Kunde die einbehaltenen Steuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise an die Steuerbehörden abführen und Eppendorf durch unverzügliche Vorlage einer entsprechenden Steuerbescheinigung in die Lage versetzen, eine Quellensteueranrechnung oder -erstattung geltend zu machen. Kann Eppendorf die Anrechnung oder Erstattung wegen verspäteter Vorlage der Bescheinigung durch den Kunden oder wegen Mängeln der Bescheinigung nicht geltend machen, so hat der Kunde die einbehaltene Quellensteuer an Eppendorf zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dazu beitragen, die Quellensteuerbelastung zu verringern.

4.7. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.

4.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Eppendorf berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4.9. Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen und/oder Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.
Durchführung des Servicevertrages

5.1. Soweit sich nicht etwas anderes aus den Vereinbarungen zwischen den Parteien ergibt, bezieht sich ein Servicevertrag jeweils auf den von Eppendorf im Angebot angegebenen Leistungsumfang. Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.2. Vereinbaren der Kunde und Eppendorf die Abrechnung der Services nach Aufwand werden neben den Arbeitskosten auch die für die Erbringung des Services erforderlichen Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und Zubehörteile in Rechnung gestellt.

5.3. Die bei einer Reparatur ausgetauschten Bauteile werden im Auftrag des Kunden durch Eppendorf fachgerecht entsorgt. Die Entsorgungskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.4. Wenn die Erbringung der vereinbarten Services durch Eppendorf durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verzögert wird, ist Eppendorf berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand gemäß dem gültigen Stundensatz von Eppendorf dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5.5. Können die beauftragten Services aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, ist Eppendorf berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Kosten (z.B. Reisekosten) zu verlangen. Können die Arbeiten, auch nachdem eine von Eppendorf gesetzte angemessene Nachfrist abgelaufen ist, nicht aufgenommen oder fortgeführt werden, ist Eppendorf berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt in diesem Fall das Recht Eppendorfs Schadensersatz zu verlangen.

5.6. Eppendorf behält sich vor, sich zur Durchführung der Services geeigneter Dritter zu bedienen. Die Haftung von Eppendorf gegenüber dem Kunden wird durch die Einschaltung Dritter nicht beeinträchtigt.

5.7. Eppendorf unterliegt hinsichtlich bestimmter Services verbindlichen regulatorischen Vorgaben (z.B. Kalibrierungen gemäß bestimmter ISO-Normen). Sofern zertifizierte Abläufe betroffen sind, können entgegenstehende Weisungen des Kunden daher abgelehnt werden.

6. Erbringung von Services in den Einrichtungen des Kunden

6.1. Der Kunde kann Services in den Einrichtungen des Kunden kostenlos stornieren, wenn Eppendorf drei (3) Monate (nachfolgend "Stornierungsfrist") vor dem vereinbarten Termin in Textform (z.B. E-Mail) informiert wird. Storniert der Kunde nach Ablauf der Stornierungsfrist Services oder Teile hiervon, die vereinbarungsgemäß in den Einrichtungen des Kunden erbracht werden sollten, trägt der Kunde die Kosten, die Eppendorf durch die Stornierung entstehen.

6.2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, werden Fahrtkosten gesondert berechnet.

6.3. Der Kunde muss das Servicepersonal von Eppendorf bei der Durchführung der Services unterstützen und insbesondere sicherstellen,

i. dass der freie Zugang zu den betroffenen Geräten für das Servicepersonal von Eppendorf gegeben ist;

ii. dass die Geräte zum Service bereitstehen, also insbesondere sauber, dekontaminiert und nicht in Gebrauch sind (außer in Fällen eines zwingenden Weiterbetriebs);

iii. dass das Servicepersonal von Eppendorf angemessen über potenzielle Gefahren vor Ort informiert ist und ausreichend persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt wird; und

iv. dass ein Ansprechpartner benannt ist, der befugt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

6.4. Jegliche Verzögerungen bei der Erbringung von Services durch Eppendorf, die durch den Kunden verursacht werden, werden gemäß dem gültigen Stundensatz für Services berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.
Rückgabe unreparierter Geräte

Erteilt der Kunde nach Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht innerhalb der Annahmefrist (vgl. Ziffer 3.1) einen Reparaturauftrag, einen Auftrag zur Entsorgung des Geräts (ggf. im Zusammenhang mit dem Kauf eines Ersatzgeräts, (vgl. Ziffer 3.1)) oder eine anderweitige Weisung, behält sich Eppendorf vor, das Gerät in dem zum Zeitpunkt des Eingangs bei Eppendorf bestehenden, d.h. montierten, nicht reparierten Zustand, auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurückzusenden. Das Gerät wird hierbei durch Montage der für die Untersuchung und Erstellung des Kostenvoranschlags demontierten Geräteteile in den zum Zeitpunkt des Eingangs des Geräts bei Eppendorf bestehenden Zustand versetzt. Eppendorf haftet in diesem Falle nicht für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des montierten, nicht reparierten Geräts und rät ausdrücklich von einer weiteren Verwendung des Gerätes ab. Für den durch die Montage des unreparierten Geräts veranlassten Arbeitsaufwand kann Eppendorf - zusätzlich zu der Vergütung für den Kostenvoranschlag (vgl. Ziffer 3.3) - eine angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe des derzeitigen Satzes von bis zu drei Arbeitsstunden eines qualifizierten Servicemitarbeiters zuzüglich USt. sowie eine Versandpauschale in Rechnung stellen.

8.
Rückgabe reparierter bzw. gewarteter Geräte

8.1. Nach Abschluss des jeweiligen Services erfolgt die Rückgabe des von Eppendorf reparierten oder gewarteten Gerätes durch Versand an den Kunden an die im Auftrag angegebene Lieferadresse. Der Versand von Geräten an den Kunden innerhalb Deutschlands oder ins Ausland (vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 8.4) erfolgt bis zum Sitz des Kunden (CPT Incoterms® 2020). Sämtliche Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte Versandart (z.B. Luftfracht) oder besondere Verpackungsart sowie die Kosten für den Versand der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden, trägt der Kunde.

8.2. Eppendorf schließt auf Wunsch des Kunden, der bei Bestellung bekanntzugeben ist, und auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab. Eppendorf ist berechtigt, sich als Begünstigten zu benennen. Bei der Auswahl des Transportversicherers haftet Eppendorf nur für die eigenübliche Sorgfalt.

8.3. Verzögert sich die Versendung durch Eppendorf aus vom Kunden verursachten Gründen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über.

8.4. Lieferungen im grenzüberschreitenden Verkehr bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, damit die Sicherheitsbestimmungen für die jeweiligen Länder eingehalten werden können. Die Ausfuhr/Verbringung von Waren aus Deutschland unterliegt ggf. deutschen, EU- und/oder US- Exportkontroll- / Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat für die Einholung entsprechender Genehmigungen alleinverantwortlich zu sorgen. Der Kunde gewährleistet, dass alle an Eppendorf übergebenen Geräte keiner Embargo- oder Sanktionsregelung unterliegen und nicht für militärische Zwecke verwendet werden.

9.
Abnahme

9.1. Eine Werkleistung gilt dann als abgenommen, wenn Eppendorf dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines nicht nur unwesentlichen und tatsächlich bestehenden - bzw. zumindest aus objektiver Sicht naheliegenden - Mangels verweigert hat.

9.2. Sofern Eppendorf bei Rücksendung eines Geräts nicht ausdrücklich eine andere Frist zur Abnahme gesetzt hat, hat die Abnahme von erbrachten Werkleistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer (1) Woche ab Eingang der Rücksendung beim Kunden zu erfolgen. Eppendorf verzichtet im Falle der Rücksendung an den Kunden auf den Zugang der Abnahmeerklärung des Kunden.

10.
Gewährleistung

10.1. Der Kunde hat Eppendorf einen an einem erbrachten Service festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen und Eppendorf innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zu geben, den Mangel durch Nacherfüllung zu beseitigen. Sofern der Kunde diesen Mangel selbst oder durch einen Dritten ohne die vorherige Genehmigung von Eppendorf beseitigt bzw. beseitigen lässt, ist Eppendorf von der Mängelhaftung für diesen Mangel und etwaige sich daraus ergebende Folgemängel befreit.

10.2. Mängelansprüche des Kunden aus durchgeführten Services - einschließlich von Mängelansprüchen für die im Rahmen der Services verbauten Ersatzteile - richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist für mangelhafte Serviceleistungen, einschließlich der im Rahmen des Services verbauten Ersatzteile, beträgt 12 Monate ab Abnahme. Durch die Nacherfüllung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut. Eine Stellungnahme von Eppendorf zu einem von dem Kunden geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von Eppendorf in vollem Umfang zurückgewiesen wird.

10.3. Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind übliche und gerätetypische Abnutzung sowie durch unsachgemäße Nutzung verursachte Funktionsminderungen. Als unsachgemäße Nutzung gelten insbesondere Anwendungsfehler, also eine Nutzung eines Geräts entgegen der von Eppendorf zur Verfügung gestellten Bedienungsanleitung.

10.4. Bauartänderungen oder verändernde Eingriffe jeglicher Art (z.B. Verwendung von nicht originalen oder baugleichen Bauteilen, Upload von Fremdsoftware) sowie Gerätmanipulationen jeglicher Art (z.B. Reparatur durch nicht autorisierte bzw. ausreichend qualifizierte Personen), die nach Abschluss der von Eppendorf erbrachten Services durch den Kunden durchgeführt wurden, können ebenfalls zum Verlust von Ansprüchen aus Mängelhaftung führen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde von Eppendorf empfohlene Software-Updates nicht umgesetzt hat. Erbringt Eppendorf Services an einem solchen Gerät und belässt Eppendorf auf Kundenwunsch Fremdbauteile im Gerät, ist Eppendorf von der Haftung für etwaige schädigende oder gefahrerhöhende Auswirkungen von Fremdbauteilen oder unsachgemäßen Veränderungen befreit, sofern Eppendorf vor der weiteren Ausführung hierauf hingewiesen hat und den Auftrag angenommen hat.

11.
Haftung

11.1. Eppendorf haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

i. für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Eppendorf beruhen;

ii. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

iii. wegen der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie;

iv. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; oder

v. aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz.

11.2. Eine Vertragspflicht im Sinne von Ziffer 11.1 lit. iv. ist wesentlich, wenn es sich um eine Verpflichtung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in dieser Ziffer 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

11.4. Die sich aus dieser Ziffer 11 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

11.5. Soweit die Schadensersatzhaftung von Eppendorf ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eppendorf.

11.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12.
Höhere Gewalt

12.1. Eppendorf haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung soweit sie jeweils auf höherer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches Eppendorf nicht zu vertreten hat.

12.2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, allgemeine Knappheit von Rohstoffen und Beschränkungen des Energieverbrauchs.

12.3. Ein solches Ereignis ist auch die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung von Eppendorf durch ihre Lieferanten, wenn Eppendorf diese jeweils nicht zu vertreten hat und Eppendorf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Lieferanten abgeschlossen hatte. Dies gilt auch dann, wenn Eppendorf das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Vertragsabschluss mit dem Kunden abschließt.

12.4. Erlangt Eppendorf Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Ziffer 12.2 oder 12.3, informiert Eppendorf den Kunden unverzüglich. Lieferfristen verlängern/verschieben sich automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn solche Ereignisse Eppendorf die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist Eppendorf zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

13.
Sonstiges

13.1. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden außerhalb des Anwendungsbereichs des § 354a HGB (Abtretbarkeit von Geldforderungen) sind ohne Zustimmung von Eppendorf ausgeschlossen.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser Servicebedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen zwischen Eppendorf und dem Kunden unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine andere wirksame und durchführbare Bestimmung, welche Eppendorf und der Kunde im Hinblick auf Sinn und Zweck ihrer Vertragsbeziehung vereinbart hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Bestimmung bedacht hätten, und welche ihren Absichten im Hinblick auf Sinn und Zweck ihrer Vertragsbeziehung entspricht. Entsprechendes gilt bei einer Vertragslücke.

13.3. Änderungen vertraglicher Bestimmungen zwischen Eppendorf und dem Kunden sowie der Verzicht auf Rechte aus diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht ein strengeres Formerfordernis eingreift. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

13.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Abweichende zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

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Additional bioprocess terms & Conditions

Further specifics and details when purchasing Bioprocess equipment

The following provisions shall apply in addition to the referenced terms and conditions of Eppendorf found in the tab “Terms & Conditions”. This text provides additional explanations for our range of Bioprocess products.

Pricing:
Prices are net excluding any applicable taxes or fees, such as, but not limited to, sales or use tax, excise tax, property tax, VAT, custom duty or associated fees, unless explicitly stated and/or specified by agreed delivery terms.

Delivery Time:
Delivery times are always an estimate. Expected delivery time will be confirmed by order confirmation after receipt of order, and may be subject to payment terms and other conditions of sale. Time of services to be rendered can deviate and will be scheduled separately.

Invoicing:
Orders for goods and/or services can be explicitly fulfilled as partial shipments or separate instalments, which can be separately invoiced. Orders including services can be invoiced according to stage of completion of services to be rendered.

Warranty:
Warranty period of 12 months in accordance with our General Terms and Conditions. If not otherwise specified, warranty period starts with day of delivery or after installation, but not later than 60 days from shipment, whichever comes first. Date of delivery is defined as date of transfer of risk of ownership according to agreed

Services & Support:
Any offered installation support, start up assistance and/or commissioning of equipment will utilize space and/or utilities provided at site. Any preparation of installation site(s), such as, but not limited to, cleaning, connecting to utilities or other construction work, is not part of the provided support.

Cancellation Policy:
Eppendorf reserves the right to charge a cancellation fee to customer in case an order is cancelled before it was fulfilled complete by Eppendorf. A cancellation fee of 15% of total ordered value will be charged if order is cancelled within 4 weeks of order confirmation. A cancellation fee of 30% will be charged if order is cancelled after 4 weeks of order confirmation. A cancellation fee of 60% will be charged if order is cancelled after 12 weeks of order confirmation. If an order is cancelled after it was fulfilled, Eppendorf reserves the right to charge 100% of the ordered value. The cancellation policy is part of the payment terms. Responsibilities shall apply accordingly.

Export Control:
Offered goods may require an export license. Application of export license does require full disclosure of the ultimate destination of the goods, intended use, and other details specified from time to time. Offer is nonbinding, as well as other condition of sale will apply, e.g. restrictions for resale of the offered goods. Denial of an export license is regarded as force majeure with the right to withdraw from order. Delay will influence expected delivery time.

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